Allgemeine Informationen

 

Unsere Arbeit

Oberste Priorität unserer Arbeit ist die Beschleunigung und die Vereinfachung des Beantragungsverfahrens von Visa für Russische Föderation.

Das wird dank enger Zusammenarbeit der russischen Visazentren mit den Konsularabteilungen der Russischen Föderation und durch den Einsatz modernsten Technologien in der Datenverarbeitung ermöglicht.

Die Mitarbeiter von russischen Visazentren beraten Sie gerne in allen Fragen rund um die Visumerteilung für die Russische Föderation, zu Antragsformalitäten und Zusammenstellung aller erforderlichen Unterlagen.

Damit Wartezeiten vermieden werden, erfolgt die Antragstellung im Visazentrum durch die vorherige Terminanmeldung.

Für weitere Informationen und Beratung steht Ihnen unser Kundenservice im Call-Center (Kontakte)  telefonisch und per email zur Verfügung.

Bearbeitungsfristen der Visumanträge

Die Botschaft oder das Generalkonsulat der Russischen Föderation entscheiden bei Vorlage vollständiger Unterlagen und nach nach Entrichtung von Konsulargebühren über die Erteilung oder Ablehnung der Visumanträge innerhalb von festgelegten Fristen, die je nach Visumkategorie variieren (in der Regel von 4 bis 10 Kalendertagen),

Die Frist für die Entscheidung der Konsularabteilung über einen Antrag kann in einzelnen Fällen verkürzt werden.

Wenn eine nachgewiesene Dringlichkeit der Reise in die Russische Föderation vorliegt, kann ein Visum im Eilverfahren beantragt werden. Die Bearbeitungsfrist kann bei Befürwortung durch den Botschafter oder Generalkonsul der Russischen Föderation auf 3 Arbeitstage und weniger gekürzt werden.

Die Konsulareinrichtungen behalten sich vor, falls erforderlich, und aufgrund des Gegenseitigkeitsprinzips, die Bearbeitungszeit der Visumanträge bis zu 30 Tage zu verlängern.

Gebühren

Bei der Visumbeantragung für die Einreise in die Russische Föderation im Russischen Visazentrum werden Konsular –und Servicegebühren erhoben.

Die Konsulargebühr wird von der Konsularabteilung für die Bearbeitung und Entscheidung über einen Visumantrag erhoben. Für die Beantragung eines Express-Visums wird eine Konsulargebühr in Höhe von 70 EUR erhoben. Die Konsulargebühr ist bei der Antragstellung zu entrichten und wird im Falle der Ablehnung des Visumantrags nicht erstattet.

Die Staatsangehörigen anderer Länder können sich über die Höhe der Konsulargebühr per Anruf im Callcenter erkundigen.

Die Servicegebühr in Höhe von 25 EUR (inkl. MwSt) wird vom Visazentrum für die Entgegennahme, Bearbeitung, Weiterleitung der Antragsunterlagen an das zuständige Konsulat und für die Rückgabe der visierten Pässe erhoben. Dieser Betrag ist unabhängig von der Visumart, Häufigkeit der Einreisen, Aufenthaltsdauer oder Dringlichkeit der Visumerteilung.

Die Zahlungen können in bar, mit der EC-Karte und Kredikarte oder per Scheckausstellung entrichtet werden.

Die Konsular – und Servicegebühren sind bei der Einreichung des Antrags zu entrichten und werden im Falle der Ablehnung des Visumantrags nicht erstattet.

Ausführliche Informationen zu Konsular – und Servicegebühren finden Sie auf der Seite  «Visumarten / Preisliste».